Verordnungsschein
Der/die PatientIn lässt sich seine/ihre Therapien vom Haus- oder Facharzt verordnen und vom Chefarzt bewilligen. Die bewilligten Therapien werden von uns direkt mit dem Vertragspartner verrechnet. Hierfür kommen insbesonders alle klassischen Therapien (Physiotherapie, Unterwassergymnastik, Strom, Ultraschall, Packungen, Massage, Bäder, Lymphdrainage) infrage. Die Verrechnung erfolgt direkt mit den Kassen (BGKK, NGKK, SVA, BVA, WGKK mit Haupt- oder Zweitwohnsitz im Burgenland).
Kostenersatz- Psychotherapie
Für die psychotherapeutischen Einzeltherapien kann der/die PatientIn einen nachträglichen Kostenersatz von € 21,80/Einheit bei den Kassen beantragen. Für psychotherapeutische Gruppentherapien werden von den Kassen €9,--/Doppelstunde nachträglich rückerstattet. Für bis max. vier Einheiten ist dafür eine Überweisung durch den Hausarzt ausreichend. Weitere Therapieeinheiten sind bewilligungspflichtig durch den Chefarzt.
Alle Angaben ohne Gewähr.






