Ob Kurzzeitkur, Wohlfühlkur oder
medizinisch indizierte und von der Krankenkasse bewilligte Kur allen
gemein ist ein Innehalten und der mehr oder minder starke Wille, sein
Leben zu verändern.
Kuraufenthalte werden im Rahmen der "Maßnahmen zur Festigung der
Gesundheit" und "zur Verhinderung einer unmittelbar drohenden Krankheit
oder einer Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit" gewährt und
zählen zu den freiwilligen Leistungen der Krankenversicherungsträger.
Dabei werden auch medizinische Leistungen erbracht. Voraussetzung für
eine Gewährung ist, dass einem ein Arzt eine "stationäre Kur" verordnet
und der nachfolgende "Antrag auf Heilverfahren" von der Krankenkasse
genehmigt wird. Untergebracht ist man in diesem Fall in einem
"Vertragshaus", d.h. das Quartier kann in der Regel nicht selbst
gewählt werden.
Mit der schriftlichen Bestätigung des Versicherten über den
akzeptierten Kurtermin an das GesundheitsZentrum werden auch die Regeln
über den Kurinhalt und Ablauf zur Kenntnis genommen. Dies stellt
sicher, dass nicht der Charakter eines Gratisurlaubes entsteht. Die
Nichteinhaltung dieser Regeln können zu einem Kurabbruch führen.
Gewährt die Krankenkasse den Kuraufenthalt nicht, kann der Arzt eine
"ambulante Kur" verordnen, was bedeutet, dass man für die Kosten
weitgehend selbst aufkommen muss, außer man hat eine Zusatzversicherung
abgeschlossen, die dafür ganz oder teilweise aufkommt (vorher
erkundigen!). Die Unterbringungen erfolgt ein einem Quartier freier
Wahl.