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Kuraufenthalt–Information

Ob Kurzzeitkur, Wohlfühlkur oder medizinisch indizierte und von der Krankenkasse bewilligte Kur allen gemein ist ein Innehalten und der mehr oder minder starke Wille, sein Leben zu verändern.

Kuraufenthalte werden im Rahmen der "Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit" und "zur Verhinderung einer unmittelbar drohenden Krankheit oder einer Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit" gewährt und zählen zu den freiwilligen Leistungen der Krankenversicherungsträger. Dabei werden auch medizinische Leistungen erbracht. Voraussetzung für eine Gewährung ist, dass einem ein Arzt eine "stationäre Kur" verordnet und der nachfolgende "Antrag auf Heilverfahren" von der Krankenkasse genehmigt wird. Untergebracht ist man in diesem Fall in einem "Vertragshaus", d.h. das Quartier kann in der Regel nicht selbst gewählt werden.

Mit der schriftlichen Bestätigung des Versicherten über den akzeptierten Kurtermin an das GesundheitsZentrum werden auch die Regeln über den Kurinhalt und Ablauf zur Kenntnis genommen. Dies stellt sicher, dass nicht der Charakter eines Gratisurlaubes entsteht. Die Nichteinhaltung dieser Regeln können zu einem Kurabbruch führen.

Gewährt die Krankenkasse den Kuraufenthalt nicht, kann der Arzt eine "ambulante Kur" verordnen, was bedeutet, dass man für die Kosten weitgehend selbst aufkommen muss, außer man hat eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die dafür ganz oder teilweise aufkommt (vorher erkundigen!). Die Unterbringungen erfolgt ein einem Quartier freier Wahl.

7202 Bad Sauerbrunn, Hartiggasse 4, Tel. 02625/300 Durchwahl für Reservierung 8504, FAX 02625/300-8200 oder 8500